Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

FIREevent

 

 

 

  1.  Präambel
    Diese Allgemeinen Bedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Tätigkeiten, die im Zuge eines zwischen der FIREevent GmbH, FN: 508781 h, Am Ermenbach 5, A-6845 Hohenems, (in der Folge „Verkäufer“) und einem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen werden.
     
    Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Bezeichnung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.
     
  2. Geltungsbereich
    Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen diesen AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung. Davon abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
     
  3. Leistungsgegenstand
    Der Verkäufer handelt unter anderem mit Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des Pyrotechnikgesetzes. Der Verkäufer berät, designed und initiiert Feuerwerke jeglicher Art für bspw. Hochzeiten, Events und Wettbewerben/Festivals. Darüber hinaus verleiht er verschiedenes Equipment um und für das Feuerwerk. Aufgrund moralischer und gesetzlicher Verpflichtungen sind beim Vertrieb von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen strenge Vorschriften einzuhalten.
     
    Diese AGB gelten auch im Versandhandel (Webshop). Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versandhandel von pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher unzulässig ist (§ 50 Abs 2 GewO). Der Internethandel oder Online-Handel fällt ebenfalls unter den Begriff des Versandhandels (VwGH vom 13.6.2005; 2003/04/0175).
     
    Es liegt aber kein Versandhandel vor, wenn der Kunde die Ware mittels eines Fernkommunikationsmittels bestellt und sich dann die Ware im Ladengeschäft des Händlers abholt oder wenn die Ware im Geschäft des Händlers bestellt und dann an den Kunden geliefert wird.
     
  4. Angebot und Vertragsabschluss
    Alle Angebote im Online-Shop sind freibleibend. Das bedeutet, dass der Verkäufer nur verpflichtet ist die Waren an den Kunden zu liefern, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers annimmt.
     
    Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Zur Zahlung / Jetzt kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer ab. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
     
    Der Verkäufer bestätigt dem Kunden den Erhalt eines Angebots für eine Ware im Online-Shop durch eine E-Mail an die vom Kunden bekannt gegebene Adresse („Bestellbestätigung“). Diese E-Mail stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
     
    Der Verkäufer kann Angebote dadurch annehmen, dass er den Kauf in einer weiteren E-Mail bestätigt („Auftragsbestätigung“) oder indem er die Ware zusendet bzw. im Verkaufslokal aushändigt.
     
  5. Hinweis auf Lieferzeiten
    Die im Online-Shop angebotenen Waren, und darin verarbeiteten Materialien, werden teilweise aus dem Ausland importiert. Die Dauer dieses Imports kann variieren, sodass keine exakte Lieferfrist bekanntgegeben werden kann. In aller Regel ist jedoch eine Lieferung binnen drei bis zehn Tagen ab Vertragsabschluss innerhalb von Österreich möglich. Der Verkäufer steht dem Kunden bei Fragen zur voraussichtlichen Lieferdauer gerne zur Verfügung.
     
    Der Verkäufer ist berechtigt, die Bestellungen in Teillieferungen auszuführen, sofern dies erforderlich ist. In diesem Fall trägt der Verkäufer alle dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
     
    Sofern gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgüterförderungsgesetzes transportiert werden, hat der Kunde dieses Gesetz einzuhalten.
     
    Der Kunde bestätigt, dass bei Selbstabholung das Fahrzeug den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (ADR) entspricht und der Fahrer über eine entsprechende Befähigung zum Transport von Gefahrgut (Explosivstoffe) verfügt.
     
  6. Altersbeschränkungen und Fachkenntnis
    Es wird darauf hingewiesen, dass pyrotechnische Gegenstände nur von Personen besessen werden, die das folgende Lebensjahr vollendet haben (gemäß § 15 Pyrotechnikgesetz):
    • Kategorie F1: 12 Jahre;
    • Kategorie F2 und S1: 16 Jahre;
    • Kategorie F3, F4, T1, T2, P1, P2 und S2: 18 Jahre.
     
    Die Kategorie ergeben sie aus den beigeschlossenen §§ 11 bis 14 Pyrotechnikgesetz.
     
    Für den Besitz und Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3, F4, T2, S2, P2 bedarf es einer Fachkenntnis bzw. Sachkunde (im Detail siehe § 17 Pyrotechnikgesetz).
     
  7. Einkauf pyrotechnischer Artikel
    Pyrotechnische Gegenstände und Sätze der Kategorien F3, F4, T2, P2 und S2 dürfen nur Personen überlassen werden, die über eine entsprechende und noch nicht in Anspruch genommene Berechtigung verfügen (im Detail siehe § 30  Pyrotechnikgesetz).
     
    Der Bescheid mit dem die Besitzberechtigung erteilt wurde ist bei der Bestellung vom Kunden vorzuweisen.
     
    Sollte der Bescheid zum Zeitpunkt der Lieferung/Abholung von der Behörde noch nicht zugestellt worden sein bestätigt der Kunde, dass dieser Bescheid beantragt wurde und unverzüglich nach Zustellung in Kopie an den Verkäufer geschickt wird.
     
    Die pyrotechnischen Gegenstände bleiben bis zum Vorliegen eines positiven behördlichen Bescheides Eigentum des Verkäufers.
     
    Die pyrotechnischen Artikel müssen bis zur Verwendung sicher in der Originalverpackung verwahrt werden. Die Originalverpackung darf erst nach Vorliegen des positiven behördlichen Bescheides geöffnet werden.
     
    Sollte kein positiver Bescheid erteilt werden, so sollten die pyrotechnischen Gegenstände in der ungeöffneten Originalverpackung gemäß ADR an den Verkäufer retourniert werden.
     
    Ausdrücklich weist der Verkäufer darauf hin, dass die pyrotechnischen Gegenstände nach den Kategorien F3, F4, T2, P2 und S2 nur bereitgestellt und überlassen werden dürfen, wenn eine entsprechende (im Sinne des § 30  Pyrotechnikgesetz) Berechtigung vorliegt.
     
  8. Pflichten des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig. Sollte der Kunde den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er den Verkäufer unverzüglich davon zu informieren.
     
    Der Kunde ist eigenverantwortlich dazu verpflichtet, sich mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen und diese einzuhalten. Den Verkäufer treffen diesbezüglich keine Aufklärungspflichten.
     
    Es wird darauf hingewiesen, dass eine gesetzwidrige Nutzung von Feuerwerkskörpern insbesondere, aber nicht ausschließlich, nach dem Pyrotechnikgesetz bestraft werden kann (Geldstrafe bis zu EUR 10.000,00 oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen).
     
  9. Zahlungsmodalitäten
    Die im Online-Shop akzeptierten Zahlungsmethoden sind auf der Unterseite „Zahlungsmethoden“ angeführt.
     
    Ansonsten richten sich die Zahlungsmodalitäten nach dem jeweiligen, individuellen Angebot.
     
    Die Forderungen des Verkäufers werden mit Rechnungslegung fällig. Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird der Verkäufer 4 % pro Jahr an gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit verlangen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 25,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden.
     
  10. Eigentumsvorbehalt
    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts im Eigentum des Verkäufers.
     
  11. Rücktrittsrecht nach FAGG
    Dieses Rücktrittsrecht nach FAGG gilt ausdrücklich nur, wenn es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG handelt und das Rechtsgeschäft im Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde.
     
    Der Kunde hat das Recht, seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen, wenn der Vertrag im elektronischen Weg abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt.
     
    Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (zB. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches im Anhang I B des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz angeführt ist (www.ris.bka.gv.at) und auch auf der Website des Verkäufers abgerufen werden kann.
     
    Die Widerrufserklärung ist an die folgende Adresse zu richten:
    FIREevent GmbHAm Ermenbach 5
    A-6845 Hohenems
    Tel: +43 5576 72436
    Fax: +43 5576 72436 4
    e-mail: info@fire-event.com
     
    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, wird dem Kunden eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt. Wenn der Kunde die Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerruft, hat der Verkäufer alle Zahlungen, die sie vom Kunden bereits erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verkäufer eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.
     
    Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Ist ein Wertverlust einer Ware darauf zurückzuführen, dass die Ware in einer Art und Weise benutzt wurde, die zur Prüfung der Beschaffenheit nicht notwendig ist, hat der Kunde für diesen Wertverlust einzustehen.
     
  12. Leistungsstörungen
    Der Verkäufer ist nicht verantwortlich, falls er seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis aufgrund von Umständen, die nicht von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, nicht nachkommen kann. Dies gilt unter anderem für die mangelnde Verfügbarkeit von Energie oder Telekommunikationsdienstleistungen sowie aufgrund höherer Gewalt.
     
  13. Rückrufspflicht
    Hat der Verkäufer Grund zur Annahme, dass ein pyrotechnischer Gegenstand nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht (gemäß § 20a Pyrotechnikgesetz), hat er, soweit zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher erforderlich, unverzüglich alle Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere den pyrotechnischen Gegenstand zurückzunehmen oder zurückzurufen, damit der rechtmäßige Zustand wieder hergestellt wird, und darüber die Behörde sowie den Hersteller oder den Importeuer zu informieren (gemäß § 25a Pyrotechnikgesetz).
     
  14. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung
    Diese Haftungseinschränkung für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht hinsichtlich Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
     
    Der Verkäufer haftet nicht dafür, wenn die veräußerten Waren aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung einen Schaden verursachen.
     
  15. Beiziehung von Subunternehmern
    Der Verkäufer kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen.
     
  16. Datenschutz und Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
    Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist der Verkäufer und der Kunde wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. Der Verkäufer und der Kunde verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.
     
    Näheres kann der Datenschutzerklärung entnommen werden (siehe Datenschutzerklärung).

     
    Der Kunde ist berechtigt, einer Verarbeitung seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
     
  17. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Der Verkäufer ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Verkäufer wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren.
     
  18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde, sofern zwingendes Verbraucherrecht dem nicht entgegensteht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Feldkirch. Wenn der Kunde Verbraucher ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, so kann der Kunde davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in dessen Sprengel sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Beschäftigung liegt.
     
    Es wird auf die Möglichkeit einer Streitbereinigung im Wegen einer Online-Streitbeilegungsplattform (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-VO) (www.ec.europa.eu) und nationaler Verbraucherschlichtungsstellen hingewiesen.
     
  19. Dauer des Vertragsverhältnisses
    Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden beginnt mit Vertragsabschluss. Sofern eine einmalige Leistung geschuldet ist (Zielschuldverhältnis), endet das Vertragsverhältnis mit vollständiger Erbringung der wechselseitig geschuldeten Leistungen. Sofern ein Dauerschuldverhältnis geschuldet ist, kann dieses unter Einhaltung einer vierzehntägigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Monats ohne Angaben von Gründen gelöscht werden. Davon unbenommen bleibt das Recht auf jederzeitige außerordentliche Kündigung.
     
  20. Sonstiges
    Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.
     
    Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind.
     
    Die Verkäufer empfiehlt dem Kunden diese AGB dauerhaft zu speichern.

 

(September 2020)

 

 

Beachte beigeschlossen:

Kategorisierung der Feuerwerkskörper

nach dem Pyrotechnikgesetz

(Stand: September 2020)

 

§ 11. Feuerwerkskörper werden entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels unterteilt in:

 

1.

Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind;

 

2.

Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind;

 

3.

Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet;

 

4.

Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur zur Verwendung durch Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.

 

§ 12. Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater werden entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels unterteilt in:

 

1.

Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die eine geringe Gefahr darstellen;

 

2.

Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die nur von Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden dürfen.

 

§ 13. Von §§ 11 und 12 nicht erfasste pyrotechnische Gegenstände werden entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit einschließlich ihres Lärmpegels unterteilt in:

 

1.

Kategorie P1: Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die eine geringe Gefahr darstellen;

 

2.

Kategorie P2: Sonstige pyrotechnische Gegenstände, die zur Verwendung Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten sind.

 

§ 14. (1) Pyrotechnische Sätze werden entsprechend ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad ihrer Gefährlichkeit unterteilt in:

 

1.

Kategorie S1: Pyrotechnische Sätze, von denen nur geringe Gefahr ausgeht;

 

2.

Kategorie S2: Pyrotechnische Sätze, die nur von Personen mit Fachkenntnis verwendet werden dürfen.

 

(2) Der Bundesminister für Inneres legt mit Verordnung die pyrotechnischen Sätze der Kategorie S1 fest. Die darin nicht genannten Sätze gelten als solche der Kategorie S2.